Bei Minijobbern passieren die teuren Fehler leise: ein paar Extraschichten, und aus dem Minijob wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dazu kommt die Pflicht, die Arbeitszeit aufzuzeichnen, und zwar in jeder Branche.
Stand: September 2026 · keine Rechtsberatung · Quellen am Ende
Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Mit 13,90 € pro Stunde ergibt das seit dem 1. Januar 2026 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr. Wer genau Mindestlohn zahlt, kommt auf gut 43 Stunden im Monat.
Entscheidend ist der Jahresverdienst. Wenn von vornherein feststeht, dass jemand in manchen Monaten mehr und in anderen weniger arbeitet, bleibt es ein Minijob, solange im Jahr nicht mehr als 7.236 € zusammenkommen.
Springt jemand zum Beispiel für eine kranke Kollegin ein, darf die Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten eines Jahres überschritten werden, jeweils bis zum Doppelten, also höchstens 1.206 €. Das gilt nur für Unvorhersehbares, nicht für die geplante Weihnachtssaison.
Liegt der regelmäßige Verdienst über der Grenze, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Das fällt oft erst bei einer Prüfung auf, und dann rückwirkend.
Nach § 17 Mindestlohngesetz muss jeder Arbeitgeber für seine Minijobber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, spätestens am siebten Tag nach der Arbeit, und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Das gilt in jeder Branche, nicht nur in der Gastronomie. Ausgenommen sind Minijobs im Privathaushalt und enge Familienangehörige.
Kontrolliert wird das vom Zoll. Wer Aufzeichnungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, riskiert nach § 21 Mindestlohngesetz eine Geldbuße bis zu 50.000 €.
| Aufgabe | In Shiftpin |
|---|---|
| Beginn, Ende, Dauer | Gestempelt wird am iPad mit PIN, im Moment der Arbeit. Die Dauer rechnet die App. |
| Zwei Jahre aufbewahren | Nichts wird gelöscht. Stundenzettel als PDF für jeden Monat seit der ersten Stempelung. |
| Monatsgrenze | Laufende Summe pro Minijobber mit Warnung ab 85 % (einstellbar): „bei gleichem Tempo am 24. überschritten“. |
| Grenze anpassen | Den Betrag stellst du selbst ein, zum Beispiel wenn der Mindestlohn steigt. |
| Nachweis | Korrekturen nur mit Grund, die alte Zeit bleibt sichtbar. Auf Wunsch unterschreibt die Person jede Stempelung. |
Ehrlich gesagt: Shiftpin überwacht die Monatsgrenze. Die Jahresbetrachtung bei schwankendem Verdienst und die Ausnahme für unvorhersehbares Überschreiten rechnet die App nicht, das klärst du mit deinem Lohnbüro. Die Monatswarnung sorgt dafür, dass du rechtzeitig davon erfährst.
Bis acht Mitarbeitende in einer Filiale kostet Shiftpin Start 25 € im Monat. Für mehr Leute oder Filialen nimmst du Shiftpin Pro für 49 € im Monat, egal ob zwanzig oder fünfzig Leute. Jährlich gibt es zwei Monate geschenkt, die ersten 14 Tage sind kostenlos. Du brauchst ein iPhone und ein iPad ab Baujahr 2019, ein gebrauchtes reicht.
603 € im Monat und 7.236 € im Jahr, seit dem 1. Januar 2026. Die Grenze ist an den Mindestlohn (13,90 €) gekoppelt.
Das hängt vom Stundenlohn ab. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind es gut 43 Stunden im Monat, bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.
Ja. § 17 Mindestlohngesetz verlangt Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens am siebten Tag danach, aufbewahrt für mindestens zwei Jahre. Das gilt in jeder Branche.
Ja, wenn es unvorhersehbar ist, in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr und jeweils höchstens 1.206 €. Geplante Mehrarbeit zählt nicht dazu, dafür gilt die Jahresgrenze von 7.236 €.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Betrieb klärst du Einzelheiten mit Steuerberater oder Anwalt.