Shiftpinshiftpin 14 Tage kostenlos testen
Ratgeber · Minijob

Minijob 2026: Zeiten aufzeichnen und die Verdienstgrenze im Blick behalten

Bei Minijobbern passieren die teuren Fehler leise: ein paar Extraschichten, und aus dem Minijob wird eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dazu kommt die Pflicht, die Arbeitszeit aufzuzeichnen, und zwar in jeder Branche.

Stand: September 2026 · keine Rechtsberatung · Quellen am Ende

Kurz gesagt

Die Verdienstgrenze 2026

Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn: Sie entspricht zehn Wochenstunden zum Mindestlohn. Mit 13,90 € pro Stunde ergibt das seit dem 1. Januar 2026 603 € im Monat und 7.236 € im Jahr. Wer genau Mindestlohn zahlt, kommt auf gut 43 Stunden im Monat.

Schwankender Verdienst

Entscheidend ist der Jahresverdienst. Wenn von vornherein feststeht, dass jemand in manchen Monaten mehr und in anderen weniger arbeitet, bleibt es ein Minijob, solange im Jahr nicht mehr als 7.236 € zusammenkommen.

Unvorhersehbares Überschreiten

Springt jemand zum Beispiel für eine kranke Kollegin ein, darf die Grenze in bis zu zwei Kalendermonaten eines Jahres überschritten werden, jeweils bis zum Doppelten, also höchstens 1.206 €. Das gilt nur für Unvorhersehbares, nicht für die geplante Weihnachtssaison.

Was passiert, wenn es nicht mehr passt

Liegt der regelmäßige Verdienst über der Grenze, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Das fällt oft erst bei einer Prüfung auf, und dann rückwirkend.

Die Aufzeichnungspflicht

Nach § 17 Mindestlohngesetz muss jeder Arbeitgeber für seine Minijobber Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, spätestens am siebten Tag nach der Arbeit, und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Das gilt in jeder Branche, nicht nur in der Gastronomie. Ausgenommen sind Minijobs im Privathaushalt und enge Familienangehörige.

Kontrolliert wird das vom Zoll. Wer Aufzeichnungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt, riskiert nach § 21 Mindestlohngesetz eine Geldbuße bis zu 50.000 €.

So hilft Shiftpin dabei

AufgabeIn Shiftpin
Beginn, Ende, DauerGestempelt wird am iPad mit PIN, im Moment der Arbeit. Die Dauer rechnet die App.
Zwei Jahre aufbewahrenNichts wird gelöscht. Stundenzettel als PDF für jeden Monat seit der ersten Stempelung.
MonatsgrenzeLaufende Summe pro Minijobber mit Warnung ab 85 % (einstellbar): „bei gleichem Tempo am 24. überschritten“.
Grenze anpassenDen Betrag stellst du selbst ein, zum Beispiel wenn der Mindestlohn steigt.
NachweisKorrekturen nur mit Grund, die alte Zeit bleibt sichtbar. Auf Wunsch unterschreibt die Person jede Stempelung.

Ehrlich gesagt: Shiftpin überwacht die Monatsgrenze. Die Jahresbetrachtung bei schwankendem Verdienst und die Ausnahme für unvorhersehbares Überschreiten rechnet die App nicht, das klärst du mit deinem Lohnbüro. Die Monatswarnung sorgt dafür, dass du rechtzeitig davon erfährst.

Ein Preis pro Betrieb, nicht pro Kopf

Bis acht Mitarbeitende in einer Filiale kostet Shiftpin Start 25 € im Monat. Für mehr Leute oder Filialen nimmst du Shiftpin Pro für 49 € im Monat, egal ob zwanzig oder fünfzig Leute. Jährlich gibt es zwei Monate geschenkt, die ersten 14 Tage sind kostenlos. Du brauchst ein iPhone und ein iPad ab Baujahr 2019, ein gebrauchtes reicht.

Laden im App Store: Shiftpin fürs iPhone Laden im App Store: Shiftpin Terminal fürs iPad

Mehr über Shiftpin · Anleitung und Videos

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?

603 € im Monat und 7.236 € im Jahr, seit dem 1. Januar 2026. Die Grenze ist an den Mindestlohn (13,90 €) gekoppelt.

Wie viele Stunden darf ein Minijobber arbeiten?

Das hängt vom Stundenlohn ab. Beim Mindestlohn von 13,90 € sind es gut 43 Stunden im Monat, bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger.

Muss ich für Minijobber wirklich die Arbeitszeit aufzeichnen?

Ja. § 17 Mindestlohngesetz verlangt Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens am siebten Tag danach, aufbewahrt für mindestens zwei Jahre. Das gilt in jeder Branche.

Darf ein Minijobber mal mehr als 603 € verdienen?

Ja, wenn es unvorhersehbar ist, in bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr und jeweils höchstens 1.206 €. Geplante Mehrarbeit zählt nicht dazu, dafür gilt die Jahresgrenze von 7.236 €.

Weitere Ratgeber

Zeiterfassung in der GastronomieWas Pflicht ist, was es kostet, wenn es fehlt, und wie es ohne Zettel geht.Arbeitszeiterfassung: Pflicht 2026Was heute wirklich gilt, was der Gesetzentwurf vorsieht und was ein Betrieb mindestens tun muss.Stempeluhr auf dem iPadDigitale Stechuhr ohne Spezialgerät: was du brauchst und wie du sie aufstellst.Zeiterfassung im FriseursalonFriseure und Kosmetikstudios stehen in der Branchenliste: was aufzuzeichnen ist und wie es im Salon klappt.PreisrechnerPro Kopf oder pro Betrieb: ab wie vielen Mitarbeitern sich ein Festpreis lohnt.

Quellen

Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Betrieb klärst du Einzelheiten mit Steuerberater oder Anwalt.