Im Salon zählt jede Minute am Stuhl, niemand hat Zeit für Stundenzettel. Gleichzeitig gehört das Friseur- und Kosmetikgewerbe zu den Branchen, in denen die Arbeitszeit aller Beschäftigten aufgezeichnet werden muss.
Stand: September 2026 · keine Rechtsberatung · Quellen am Ende
§ 17 Mindestlohngesetz verpflichtet Arbeitgeber in den Branchen des § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, für alle Beschäftigten Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzuzeichnen. In dieser Liste steht ausdrücklich das Friseur- und Kosmetikgewerbe. Die Aufzeichnung muss spätestens am siebten Kalendertag nach der Arbeit vorliegen und mindestens zwei Jahre aufbewahrt werden.
Ausgenommen sind nur Beschäftigte mit einem regelmäßigen Monatsentgelt über 4.461 € brutto (oder über 2.974 €, wenn es zwölf Monate lang nachweislich gezahlt wurde) und enge Familienangehörige des Arbeitgebers. Dazu kommt die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022.
Kontrolliert wird vom Zoll. Nach § 21 Mindestlohngesetz drohen bei fehlenden, falschen, unvollständigen oder verspäteten Aufzeichnungen bis zu 50.000 € Bußgeld.
Ein iPad steht an der Rezeption oder im Aufenthaltsraum. Wer kommt, tippt auf die eigene Kachel, gibt die PIN ein und wählt „Kommen“. Vor der Pause und nach dem letzten Kunden genauso. Das dauert fünf Sekunden und braucht kein eigenes Handy, kein Konto und keine Schulung.
24 Sekunden: So stempelt dein Team am iPad.
| Anforderung | In Shiftpin |
|---|---|
| Beginn, Ende, Dauer | Jede Stempelung mit Zeitstempel, die Dauer rechnet die App. |
| Rechtzeitig | Erfasst wird im Moment des Stempelns. Nachträge sind als solche markiert. |
| Richtig und nachvollziehbar | Korrekturen nur mit Grund, die ursprüngliche Zeit bleibt sichtbar. |
| Zwei Jahre | Nichts wird gelöscht. Stundenzettel als PDF pro Person und Monat, zurück bis zur ersten Stempelung. |
Bis acht Mitarbeitende in einer Filiale kostet Shiftpin Start 25 € im Monat. Für mehr Leute oder Filialen nimmst du Shiftpin Pro für 49 € im Monat, egal ob zwanzig oder fünfzig Leute. Jährlich gibt es zwei Monate geschenkt, die ersten 14 Tage sind kostenlos. Du brauchst ein iPhone und ein iPad ab Baujahr 2019, ein gebrauchtes reicht.
Ja. Das Friseur- und Kosmetikgewerbe steht in § 2a Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, deshalb gilt § 17 Mindestlohngesetz für alle Beschäftigten: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens am siebten Tag danach, zwei Jahre aufbewahrt.
Das Gesetz nennt das „Friseur- und Kosmetikgewerbe“. Ob dein Betrieb darunter fällt, klärst du im Zweifel mit Steuerberater oder Kammer. Die allgemeine Pflicht zur Arbeitszeiterfassung aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts von 2022 gilt ohnehin für jeden Betrieb.
Auch für Auszubildende gilt das Arbeitszeitgesetz beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz mit eigenen Pausen- und Höchstzeiten. Shiftpin erfasst ihre Zeiten wie bei allen anderen; die besonderen Grenzen für Jugendliche prüft die App nicht.
Nein. Gestempelt wird am iPad im Salon, mit Kachel und vierstelliger PIN. Niemand braucht ein Konto oder eine App.
Dieser Text ist eine allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Betrieb klärst du Einzelheiten mit Steuerberater oder Anwalt.